INFORIOT Am heutigen Donnerstag wurde vor dem Amtsgericht Eisenhüttenstadt gegen drei bekannte Neonazis wegen eines Angriff auf Gegendemonstrant*innen im Sommer 2013 verhandelt. Etwa 20 Neonazis unterstützen die Angeklagten und bedrohten Zeug*innen und Unterstützer*innen der Nebenklage. Am Ende endete das Verfahren in einem Vergleich.
Am 3. August 2013 wollte die NPD eine rassistische Kundgebung unmittelbar vor der zentralen Aufnahmestelle für Asylsuchende (ZAST) in Eisenhüttenstadt abhalten. Antifaschist*innen aus der Region organisierten eine Gegenkundgebung. Diese wurde damals unmittelbar beim Eintreffen der NPD von drei bekannten Neonazis, u.a. dem damaligen Gubener Kommunalpolitiker Markus Noack, angegriffen. Heut fand der Prozess vor dem zuständigen Amtsgericht in Eisenhüttenstadt statt. Drei der angegriffenen Antifaschist*innen verfolgten den Prozess als Nebenkläger. Die drei Angeklagten Alexander Kevin P., Andy Sch. und Markus Noack wurden ebenfalls durch Anwälte vertreten, darunter zwei, die schon in der Vergangenheit Neonazis vertreten haben.
Bedrohung durch Neonazis vor und im Gerichtssaal
Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich am morgen etwa 20 
Neonazis, die als Unterstützer*innen angereist waren. Beim 
Eintreffen von Antifaschist*innen wurden diese zugleich bedroht. 
Selbst den Anwält*innen der Nebenklage wurde der Einlass durch die 
sehr aggressiv auftretende Gruppe zunächst verwehrt. Die beiden 
Justizbeamten wirkten sichtlich überfordert und schritten nicht
 ein. Bei den Einlasskontrollen wurden dann mehreren Neonazis 
Pfeffersprays abgenommen. Im Gerichtssaal gingen die Bedrohungen
 weiter. Beim Versuch alle Plätze zu besetzen und auch immer wieder 
während der laufenden Verhandlung wurden die wenigen 
Antifaschist*innen, die ebenfalls Platz im Saal fanden, bedrängt und 
beleidigt. Auch hier fiel ein Einschreiten durch die 
Justizbeamten aus.
Unfähige Justiz lässt Nazis milde davon kommen.
Gleich zu Beginn des Prozess war klar, dass es kein gerechtes Urteil 
geben wird. Vor der Verhandlung schlug der verantwortliche 
Staatsanwalt den Angeklagten einen Deal vor, den diese 
akzeptierten. Sie gestanden ihre Schuld ein und wurden zu 
gemeinschaftlich gefährlicher Körperverletzung im 
minderschweren Fall verurteilt. Der minderschwere Fall wurde mit 
der Provokation durch die Gegendemonstrierenden sowie der 
geringen Schwere der Verletzungen begründet. Neben Geldstrafen 
von je 100 bzw. 110 Tagessätzen zu je 30 € mussten die Angeklagten 
den drei Nebenklägern sowie einem weiteren Geschädigten 
Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 500 bzw. 1.000€ zahlen. 
Sichtliche Erleichterung war dabei in den Gesichtern auf der 
Anklagebank zu sehen. Nicht verwunderlich, denn so weisen alle 
mehrere Vorstrafen, u.a. wegen unerlaubten Waffenbesitz, 
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher 
Körperverletzung, auf. Alexander Kevin P. war zudem zum Zeitpunkt
 des Übergriffs auf Bewährung. Mindestens in einem weiteren Fall 
wird gegen ihn ermittelt, sodass durch die Nebenklage zurecht von 
einem Skandal gesprochen werden kann. Der Richter konnte im 
Verfahren und dem Urteil selbst keine Fehler entdecken und berief 
sich auf den Gesetzgeber.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nebenklage hält sich eine Einlegung von Rechtsmitteln offen.
Eine Einschätzung zu der Verhandlung von dem verein Opferperspektive gibt es hier

