Ermittlungen gegen 194 Tatverdächtige Von Sabine Kreuz
Die Beschlagnahmung von 150 Mobiltelefonen nach der von schweren Krawallen überschatteten Demonstration Mitte Januar in Leipzig war rechtmäßig. Einige Betroffene hatten sich juristisch zur Wehr gesetzt. Doch "in allen bisher entschiedenen Fällen" habe der zuständige Ermittlungsrichter die Rechtmäßigkeit bestätigt, sagte Oberstaatsanwalt Ralf-Uwe Korth gestern auf Anfrage. Betroffene hatten in der Aktion Verstöße gegen den Datenschutz sowie gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gesehen (die LVZ berichtete).
 Nachdem linksextreme Gewalttäter am Abend des 15. Januar eine Spur der 
Verwüstung durch Leipzig gezogen, dabei vor allem Gerichtsgebäude sowie 
auch eine Bank und ein Geschäft angegriffen hatten, ordnete die 
Staatsanwaltschaft die Sicherstellung als polizeiliche Sofortmaßnahme 
"bei allen als Tatverdächtige festgestellten Personen" an. Begründung: 
Alle Mobiltelefone kämen als mögliche Beweismittel bei den Ermittlungen 
in Betracht. Dazu zählten etwa damit aufgenommene Fotos, die Personen 
beim Einwerfen von Fensterscheiben oder Besprühen von Justizgebäuden 
zeigen, nannte Korth als Beispiele. Das Landeskriminalamt Sachsen wertet
 die Daten aus. "Ein Riesenaufwand", so der Sprecher der 
Staatsanwaltschaft. Über die Inhalte des Materials machte er mit Verweis
 auf laufende Ermittlungen keine Angaben.  
 "Die Mobiltelefone werden nach Sicherung der Daten derzeit wieder an 
die Beschuldigten herausgegeben", sagte Korth. Nachdem erste Personen 
ihre Handys zurückerhalten hätten, laufe die Aktion sukzessive weiter. 
Die Staatsanwaltschaft hat gegen 194 Personen, die als Teilnehmer des 
gewalttätigen Aufzuges festgestellt wurden, Ermittlungsverfahren wegen 
des Tatverdachts des schweren Landfriedensbruches aufgenommen. Darüber 
hinaus wurden weitere Verfahren gegen unbekannt eingeleitet, da sich 
etliche Personen dem polizeilichen Zugriff hätten entziehen können. 
Landfriedensbruch kann mit Geld- oder Strafen bis zu drei Jahren Haft 
geahndet werden, besonders schwere Fälle des Landfriedensbruches mit bis
 zu zehn Jahren. Außerdem konzentrieren sich die Behörden auf den 
beziehungsweise die bislang unbekannten Leiter des Aufzuges. Grund: Nach
 Ansicht der Ermittler handelte es sich am 15. Januar keineswegs um eine
 Spontandemo, da die Teilnehmer via Internet bereits ab Tagesmitte 
mobilisiert worden seien und daher eine Anmeldung zum Beispiel in Form 
einer Eilversammlung vor Beginn jederzeit möglich gewesen wäre. Als 
Anlass für die Gewaltorgie linksextremistisch motivierter Gewalttäter 
hatte der Tod des Asylbewerbers Khaled in Dresden herhalten müssen. Die 
Anmeldepflicht sei offensichtlich bewusst missachtet worden, so die 
Staatsanwaltschaft. Auch ein derartiger Verstoß gegen das 
Versammlungsgesetz könne mit Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem 
Jahr sanktioniert werden. Ein Ende der Ermittlungen sei noch nicht 
abzusehen, sagte Korth. 
Der Schaden an den Gebäuden beläuft sich auf mehrere Zehntausend Euro.  
Allein die Kosten für Reparatur- und Sofortmaßnahmen am Amtsgericht 
Leipzig betragen laut Jörg Herold, Sprecher des Justizministeriums, 
25000 Euro. 37 Fensterscheiben mit Sicherheitsverglasung seien 
beschädigt worden. "Auf Grund der Lieferfristen für die 
Sicherheitsverglasungen kann der Einbau erst Ende März/Anfang April 
erfolgen", so Herold. Nach dem nächtlichen Angriff sei eine  Reihe von 
Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, über die er keine näheren 
Angaben machen wollte. Nur so viel: Kontrolldichte sowie Präsenz der 
Wachtmeisterei auch nach Ende der Öffnungszeiten seien erhöht und durch 
eine private Wachschutzfirma verstärkt worden.
