Verstärkte Sicherheit, viele Nebenkläger, zahlreiche Termine: Verhandlung mindestens bis Januar 2016
Von Ulrich Kaufmann und Cordula Dieckmann
München. Der Münchner NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht
(OLG) hat bisher Kosten von knapp 30 Millionen Euro verursacht. Jeder
Prozesstag im Verfahren um die Verbrechen des sogenannten
Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) koste etwa 150000 Euro, sagte
der Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen
Verfassungsgerichtshofs, Karl Huber, dem Münchner Merkur. OLG-Sprecherin
Andrea Titz hält es für möglich, dass das seit Mai 2013 laufende
Verfahren der bislang teuerste Prozess in Bayern werden könnte. In dem
Prozess geht es um zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge, für die
sich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe verantworten muss. Neben Zschäpe
sind vier mutmaßliche Unterstützer angeklagt.
"Die Personalkosten und die Kosten für Verteidiger und Nebenkläger sind
fix, daran kann man nichts ändern", sagte OLG-Präsident Huber. Die
Gesamtkosten seien eine gewaltige Summe, "vor allem, wenn man bedenkt,
dass die Opfer oder ihre Hinterbliebenen keinen einzigen Euro bekommen
haben". Ursächlich für die hohen Prozesskosten ist unter anderem die
Nebenkläger-Regelung.
Gerichtspräsident Huber spricht sich daher für eine Änderung aus: "Der
Gesetzgeber müsste die Zahl der Anwälte beschränken, die die Nebenkläger
vertreten." Andernfalls könne es passieren, dass ein Verfahren komplett
zerfasere. Mit 80 Nebenklägern wie im NSU-Prozess könne man noch
umgehen, aber es könne Völkermordprozesse mit Hunderten, Tausenden
Opfern geben.
"Das sind sicher ganz außergewöhnlich hohe Kosten", meinte
OLG-Sprecherin Titz. Letztlich seien diese Summen für ein
Staatsschutzverfahren angesichts der hohen Sicherheitsmaßnahmen aber
nicht ungewöhnlich. Hinzu komme die hohe Zahl von Sitzungstagen. Seit
dem Start am 6. Mai 2013 wurde an knapp 190 Tagen verhandelt. Anberaumt
ist der Prozess vorerst bis zum Januar 2016. Im Hinblick auf den
Platzmangel im Gerichtssaal vor allem zu Beginn des Prozesses kann sich
Huber bei großen Verfahren künftig auch eine Videoübertragung nach außen
vorstellen, "nicht nur in einen Nebenraum für Journalisten, sondern
live für jedermann".
Allerdings in engen Grenzen: "Ich würde es auf die nüchterne
Anklageverlesung und das Urteil beschränken", erklärte Gerichtspräsident
Huber. Andernfalls gebe es "die Möglichkeit einer Show-Veranstaltung
für Staatsanwälte und Verteidiger.