Verstärkte Sicherheit, viele Nebenkläger, zahlreiche Termine: Verhandlung mindestens bis Januar 2016
Von Ulrich Kaufmann und Cordula Dieckmann
 München. Der Münchner NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht 
(OLG) hat bisher Kosten von knapp 30 Millionen Euro verursacht. Jeder 
Prozesstag im Verfahren um die Verbrechen des sogenannten 
Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) koste etwa 150000 Euro, sagte 
der Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen 
Verfassungsgerichtshofs, Karl Huber, dem Münchner Merkur. OLG-Sprecherin
 Andrea Titz hält es für möglich, dass das seit Mai 2013 laufende 
Verfahren der bislang teuerste Prozess in Bayern werden könnte. In dem 
Prozess geht es um zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge, für die 
sich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe verantworten muss. Neben Zschäpe 
sind vier mutmaßliche Unterstützer angeklagt.
 "Die Personalkosten und die Kosten für Verteidiger und Nebenkläger sind
 fix, daran kann man nichts ändern", sagte OLG-Präsident Huber. Die 
Gesamtkosten seien eine gewaltige Summe, "vor allem, wenn man bedenkt, 
dass die Opfer oder ihre Hinterbliebenen keinen einzigen Euro bekommen 
haben". Ursächlich für die hohen Prozesskosten ist unter anderem die 
Nebenkläger-Regelung. 
Gerichtspräsident Huber spricht sich daher für eine Änderung aus: "Der 
Gesetzgeber müsste die Zahl der Anwälte beschränken, die die Nebenkläger
 vertreten." Andernfalls könne es passieren, dass ein Verfahren komplett
 zerfasere. Mit 80 Nebenklägern wie im NSU-Prozess könne man noch 
umgehen, aber es könne Völkermordprozesse mit Hunderten, Tausenden 
Opfern geben.
"Das sind sicher ganz außergewöhnlich hohe Kosten", meinte 
OLG-Sprecherin Titz. Letztlich seien diese Summen für ein 
Staatsschutzverfahren angesichts der hohen Sicherheitsmaßnahmen aber 
nicht ungewöhnlich. Hinzu komme die hohe Zahl von Sitzungstagen. Seit 
dem Start am 6. Mai 2013 wurde an knapp 190 Tagen verhandelt. Anberaumt 
ist der Prozess vorerst bis zum Januar 2016. Im Hinblick auf den 
Platzmangel im Gerichtssaal vor allem zu Beginn des Prozesses kann sich 
Huber bei großen Verfahren künftig auch eine Videoübertragung nach außen
 vorstellen, "nicht nur in einen Nebenraum für Journalisten, sondern 
live für jedermann".
Allerdings in engen Grenzen: "Ich würde es auf die nüchterne 
Anklageverlesung und das Urteil beschränken", erklärte Gerichtspräsident
 Huber. Andernfalls gebe es "die Möglichkeit einer Show-Veranstaltung 
für Staatsanwälte und Verteidiger.
