Leipzig. Der wachsende Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland führt an den Verwaltungsgerichten zu einem sprunghaften Anstieg der Asylverfahren. In einigen Bundesländern habe es bei den erstinstanzlichen Gerichten 2014 ein Plus von 50 Prozent gegeben, sagte der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts (BVG), Klaus Rennert, am Mittwoch in Leipzig. Beim Bundesverwaltungsgericht selbst wirke sich das noch nicht aus. Die meisten Fälle würden in Eilverfahren im Wege des sogenannten einstweiligen Rechtsschutzes entschieden. Beschwerden seien nicht möglich, so dass viele Verfahren über die erste Instanz nicht hinauskämen.
Aus Sicht von Rennert wäre es jedoch wünschenswert, wenn mehr Verfahren 
auch das oberste deutsche Verwaltungsgericht erreichten. „Es gibt ein 
dringendes Bedürfnis nach einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung.“ 
Der Gesetzgeber sollte deswegen die Möglichkeit einer Sprungrevision zum
 Bundesverwaltungsgericht eröffnen, sagte Rennert.  
Am 
Bundesverwaltungsgericht sind im vergangenen Jahr 1372 Verfahren 
eingegangen - 5,9 Prozent weniger als 2013. Die Zahl der Eingänge nehme 
seit Jahren kontinuierlich ab, sagte der Gerichtspräsident. 22 Mal bekam
 das Gericht neue Klagen zu großen Infrastrukturprojekten wie 
Autobahnbauten, Stromtrassen und Wasserwegen auf den Tisch. Dafür ist 
das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig. 
Diese Verfahren seien extrem aufwendig, beklagte Rennert. Fast ein 
Drittel der Richterkapazität werde in diesen Großverfahren gebunden. 
2014 waren am Bundesverwaltungsgericht 56 Richter beschäftigt, 16 davon 
Frauen. Dazu kommen 150 weitere Beschäftigte in den Geschäftsstellen, in
 der Verwaltung, der Bibliothek und der Dokumentation.
