Härtere Strafen für Blasphemie gefordert

Wolfgang Bosbach (CDU) hält eine Verschärfung des Paragrafen 166 für angebracht

Die CSU fordert härtere Strafen für Vergehen gegen den Blasphemie-Paragrafen 166. Entgegen den Forderungen der FDP und der Grünen stehe eine Streichung nicht zur Debatte. Laut Bosbach (CDU) schützt der Paragraf den öffentlichen Frieden.

 

Die CSU plädiert für härtere Strafen für Blasphemie. Die nach dem Terroranschlag auf die französische Satirezeitschrift «Charlie Hebdo» geforderte Streichung des Paragrafen 166 im Strafgesetzbuch stehe nicht zur Debatte, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), der «Welt» (Dienstagsausgabe): «Eher sollte über die Anhebung des Strafrahmens gesprochen werden als über eine Abschaffung des Paragrafen 166 Strafgesetzbuch.»

 

Das Beschimpfen religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse müsse «selbstverständlich unter Strafe gestellt bleiben», sagte Mayer. «Wenn der öffentliche Friede auf diese Weise gestört wird, muss der Rechtsstaat dagegen vorgehen können.»

Keine politische Mehrheit

Im Blasphemie-Paragrafen heißt es: «Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.» De facto sehen Richter den öffentlichen Frieden allerdings nur in seltenen Ausnahmefällen gestört.

 

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), wies die von FDP und Grünen verlangte Streichung der Norm ebenfalls zurück. Der Paragraf schütze weder eine Gottheit noch religiöse Gefühle, sondern allein den «öffentlichen Frieden. Und dieser Schutzzweck hat zweifellos eine hohe Bedeutung», sagte Bosbach der «Welt». Er halte die früher von der Union verlangte Verschärfung des Paragrafen durch Streichung der Formulierung «die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören» nach wie vor für richtig, ergänzte Bosbach. Damit wäre allein die Beschimpfung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses strafbar. Allerdings gebe es für diese Forderung derzeit keine politische Mehrheit, sagte Bosbach. (epd)