Tim H. galt als Rädelsführer einer Anti-Nazi-Demo in Dresden und sollte für knapp zwei Jahre ins Gefängnis. Im Berufungsprozess wurde er nun vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen. Richter und Verteidiger fanden deutliche Worte zum Vorgehen der Ermittler.
Flaschen, Steine, Holzlatten fliegen in die Menschenmenge. Die Masse schreit, das Martinshorn schrillt auf. Barrikaden und Autos brennen, Feuerwerkskörper explodieren. Wasserwerfer sind im Einsatz, Reizgas wabert durch die Luft. Ein Polizeibeamter schlägt mit einem Schlagstock auf eine am Boden liegende Person ein.
Vorgehen der Ermittler.
Flaschen, Steine, Holzlatten fliegen in die Menschenmenge. Die Masse schreit, das Martinshorn schrillt auf. Barrikaden und Autos brennen, Feuerwerkskörper explodieren. Wasserwerfer sind im Einsatz, Reizgas wabert durch die Luft. Ein Polizeibeamter schlägt mit einem Schlagstock auf eine am Boden liegende Person ein.
Dresden, Südvorstadt, 19. Februar 2011.
Neonazis haben sich wie jedes Jahr zum Aufmarsch formiert, um der Bombardierung Dresdens 1945 zu gedenken. 3000 Rechtsextreme ziehen Parolen skandierend durch die Straßen. Nach Angaben des Gewerkschaftsbunds stellen sich ihnen mehr als 21.000 Menschen in den Weg, die Polizei spricht von 12.000.
Haftstrafe wegen besonders schweren Landfriedensbruchs
Einer von ihnen ist Tim H. Er ist auffallend groß, hält ein Megafon in der Hand. Als er beobachtet, wie der Polizist auf die am Boden liegende Person eindrischt, ruft er den Beamten zu: "Nazi-Schweine!"
Im Januar 2013 verurteilt das Amtsgericht Dresden den 38 Jahre alten, nicht vorbestraften Familienvater zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten - ohne Bewährung. Wegen Beleidigung, aber vor allem wegen Körperverletzung und besonders schweren Landfriedensbruchs.
Der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts sieht Tim H. als mutmaßlichen Rädelsführer der Gewaltexzesse. Mittels eines Megafons und den Worten "Kommt nach vorne!" soll Tim H. eine Menschenmenge beim Durchbruch durch eine Polizeisperre angeleitet sowie in einer späteren Situation einen Polizeibeamten beleidigt haben.
Das Urteil soll wohl abschreckende Wirkung haben. Die Begründung stützt das Gericht auf Videos, die eine Sonderkommission der Polizei zusammengestellt hat. Tim H. legt Berufung ein.
"Es ist doch der Hammer"
Am Dienstagabend sprach ihn das Landgericht Dresden vom Vorwurf des besonders schweren sowie des einfachen Landfriedensbruchs frei und verurteilte ihn zu einem Bußgeld - wegen Beleidigung eines Polizeibeamten. Tim H. muss 90 Tagessätze zu je 45 Euro zahlen. Das ist knapp unterhalb der Grenze einer Vorstrafe.
Seine Verteidiger Sven Richwin und Ulrich von Klinggräff hatten auf Freispruch plädiert und darauf verwiesen, dass das vorgelegte Polizeivideo so bearbeitet worden sei, dass entlastende Szenen entfernt und anderes Videomaterial gänzlich vorenthalten wurden.
"Es ist doch der Hammer, dass hier Leute ins Gefängnis kommen, weil ein Polizist ein Video derart zusammenschneidet, dass es für die Anklage passt. Und dann sehen wir in der ungeschnittenen Version, wie nur eine Sekunde, nachdem das offizielle Polizeivideo endet, noch vier weitere Personen mit Megafon durchs Bild laufen", sagte Rechtsanwalt Richwin in seinem Plädoyer. Das sei "hart an der Grenze der Rechtsstaatlichkeit". Man stelle sich "erschreckt die Frage, in wieviel anderen Verfahren das einfach so durchläuft".
Das Gericht sah es ähnlich, auch wenn es sich in seiner mündlichen Urteilsbegründung mit dem Vorwurf der Manipulation der Beweismittel zurückhielt. Das Video der Polizei sei jedoch "praktisch nicht brauchbar und bis zur letzten Sekunde nicht authentisch", erklärte der Vorsitzende Richter Walter Voigt und lobte die Arbeit der Verteidiger, die ein weiteres Video vorgelegt hatten.
Bodo Ramelow droht Verfahren in ähnlichem Fall
Dieses bewies, dass nicht nur Tim H. an jenem 19. Februar zwischen 10.35 und 10.50 Uhr an der Kreuzung Bernhardstraße Ecke Bamberger Straße mit einem Megafon stand - sondern mindestens vier weitere Demonstranten mit Megafon. Auf die Idee, nach weiteren Videos beziehungsweise weiteren Megafonen zu suchen, waren Richwin und Klinggräff nur gekommen, weil bereits der Prozess gegen den Stadtjugendpfarrer von Jena, Lothar König, von schlampiger Ermittlerarbeit geprägt war. Auch bei ihm wurde der Vorwurf des Landfriedensbruchs fallengelassen und das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt.
Die "gute Arbeit der Verteidigung" sei eigentlich die Aufgabe der Polizei gewesen, sagte Voigt. Stattdessen habe sie sich "vorschnell" auf "den Großen" eingeschossen. "Alles andere wurde ignoriert." Selbst wenn Tim H. - wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft - "Kommt nach vorne!" gerufen habe, sei das kein schwerer Landfriedensbruch. Letztlich sei die Unschuldsvermutung ein Grundprinzip des Rechts. "Was offen bleibt, kann man nicht mit Mutmaßungen füllen", so Voigt.
Die Staatsanwaltschaft hatte weiterhin an ihren Vorwürfen festgehalten und eine abgemilderte Bewährungsstrafe von acht Monaten beantragt, weil sich das Verfahren bereits seit Jahren hinzieht.
Ein ganz ähnliches Verfahren könnte demnächst anstehen: Das Amtsgericht Dresden hatte beim Präsidenten des Thüringer Landtags die Aufhebung der Immunität des neuen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) beantragt. Ramelow hat inzwischen selbst die Aufhebung beantragt. Er soll am 13. Februar 2010 mit Tausenden anderen Demonstranten einen Aufmarsch der rechtslastigen Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland blockiert und diese Blockade "maßgeblich mitinitiiert" haben.
Das Verfahren gegen den Politiker wurde bereits am 14. April eingestellt, allerdings sollte Ramelow im Gegenzug einen Strafbefehl über 20 Tagessätze à 170 Euro akzeptieren. Die Kosten des Verfahrens sollten an die Staatskasse gehen, der Linke jedoch auf seinen Anwaltskosten sitzen bleiben. Dagegen hatte Ramelow Rechtsmittel eingelegt.
Die Prüfung der Aufhebung der Immunität gehe derzeit "seinen parlamentarischen Gang", sagte Ramelows Pressesprecherin SPIEGEL ONLINE. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, dass sie der Justizausschuss aufhebt. Ramelow hatte seinen Unmut bereits beim Prozess gegen Jenas Jugendpfarrer Lothar König im Dresdner Amtsgericht Ausdruck kundgetan.