Dresden. Der Berliner Tim H. ist im Berufungsverfahren um die Krawalle bei einer Anti-Neonazi-Demo 2011 in Dresden wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 4050 Euro verurteilt worden. Der weit schwerere Vorwurf des Landfriedensbruchs konnte nach Ansicht des Landgerichts Dresden vom Dienstag nicht bewiesen werden. Der 38-Jährige war Anfang 2013 in erster Instanz zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil er zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen haben soll. Dagegen war auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen, sie hatte ihren Antrag zu Verhandlungsbeginn im Dezember 2014 aber zurückgezogen.
H. war der Erste gewesen, der als mutmaßlicher Rädelsführer der Krawalle
 vom 19. Februar 2011 vor Gericht stand. Mehrere Hundert Störer hatten 
damals eine Polizeisperre förmlich überrannt. Es flogen Flaschen, 
Stangen und Knaller. Die etwa 14 Polizisten wehrten sich mit Schlagstock
 und Pfefferspray, mehrere wurden verletzt. Tim H. soll mehrere 
Angriffswellen per Megafon angeleitet und die Beamten, als er an ihnen 
vorbeilief, mit „Nazischwein“ beleidigt haben. 
Im 
Berufungsprozess konnte die Verteidigung auf Videos zeigen, dass Tim H. 
nicht der einzige war, der am Tatort ein Megafon bei sich hatte. Vor 
allem dies war für das Gericht entscheidend. Auch andere Demonstranten 
hätten per Durchsage zu Gewalt aufgerufen haben können. „Was offen 
bleibt, kann man nicht mit Mutmaßungen füllen“, sagte der Vorsitzende 
Richter Walter Voigt. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der 
Berliner dabei war. Doch seine Beteiligung am Durchbruch - H. sei nicht 
in vorderster Linie gewesen - genüge nicht für eine Verurteilung. 
Lediglich
 die Beleidigung müsse er sich zurechnen lassen. Die Verteidigung hatte 
Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte Tim H. 
weiter als in allen Punkten schuldig betrachtet und eine Freiheitsstrafe
 von acht Monaten auf Bewährung gefordert. H. selbst hatte auch am 
letzten der drei Verhandlungstage keine Angaben zur Sache gemacht.
