In der Justizvollzugsanstalt Freiburg hat ein 51-jähriger Sicherungsverwahrter einen Hungerstreik beendet. Seine Anwältin hatte seinen Zustand als durchaus kritisch bezeichnet.
In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Freiburg ist ein 51-jähriger Häftling
 in Sicherungsverwahrung eine Woche lang in Hungerstreik getreten. Laut 
eines Mithäftlings hatte er damit am 30. Oktober begonnen. Er 
protestierte damit gegen die Haftbedingungen in der 
Sicherungsverwahrung. Da er auch schon in den Wochen zuvor wenig 
gegessen hatte, sei sein Zustand zuletzt kritisch gewesen, sagt Tina 
Gröbmayr, die Anwältin des Hungerstreikenden. Sie war es auch, die am 
Donnerstagnachmittag bestätigte, dass ihr Mandant den Hungerstreik 
beendet habe. Er sei in einer psychisch schwierigen Lage.
Gerhard Maurer-Hellstern, stellvertretender Leiter der JVA Freiburg, 
hatte zuvor gegenüber der BZ bereits bestätigt, dass es begründete 
Hinweise gebe, dass der 51-Jährige aufhöre zu hungern. Anstaltsleiter 
Harald Egerer habe mit dem Häftling Gespräche geführt. "Dabei haben wir 
einen Konsens erzielt", so Maurer-Hellstern. Nahrungsverweigerung gebe 
es immer wieder mal. Meistens gehe es den Hungerstreikenden darum, die 
Haftbedingungen zu verbessern. In den allermeisten Fällen gelinge es der
 JVA aber nach kurzer Zeit, die Häftlinge wieder zum Essen zu bewegen. 
Wenn jemand ernsthaft gesundheitlich gefährdet sei, kämen auch klinische
 Maßnahmen in Betracht, erklärt Maurer-Hellstern.
				
				
Rechtsanwältin Gröbmayr kritisiert die Haftbedingungen in der 
Sicherungsverwahrung der JVA Freiburg. Sie seien dem Personalmangel 
geschuldet. Das Konzept sei fragwürdig: Die Häftlingen seien sehr 
isoliert, es gebe zu wenig Ausgang und Freizeitaktivitäten; 
"Ausführungen", bei denen der Häftling in Begleitung von Beamten die JVA
 verlassen kann, entfielen häufig. Laut Gröbmayr hat der 51-jährige 
Häftling beim Landgericht eine Klage eingereicht – er fordere einen 
Therapieplan und mehr Therapie.
In der JVA Bruchsal war unlängst ein Häftling verhungert. Daraufhin 
wurde die Anstaltsleitung kritisiert, der Leiter wurde suspendiert.
			
				
