Bußgeldverfahren wegen Gleisblockade gegen Naziaufmarsch eingestellt

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Bußgeldverfahren wegen Gleisblockade gegen Naziaufmarsch eingestellt Am Montag den 22. September 2014 endete das zweite Verfahren gegen eine Aktivistin, die mit hunderten anderen in Frankfurt einen Naziaufmarsch blockiert hatte, mit Einstellung. Ein Bündnis von antifaschistischen Gruppen, Gewerkschaften, Parteien und vielen anderen Initiativen hatte mit mehr als tausend Menschen am 1. Mai 2013 in Frankfurt am Main verhindert, dass Nazis in der Stadt eine Kundgebung abhalten können. Über 100 Aktivist_innen stehen jetzt im Rahmen eines Bußgeldverfahren vor Gericht.

 

Es wird still im Gerichtssaal, als die Aktivistin zu Wort kommt und Marcuse zitiert, um ihre Erklärung zu der ihr vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit abzugeben: „Toleranz wird auf politische Maßnahmen, Bedingungen und Verhaltensweisen ausgedehnt, die nicht toleriert werden sollten, weil sie die Chancen, ein Dasein ohne Furcht und Elend herbeizuführen, behindern, wo nicht zerstören“.

Sie bezieht sich damit auf eine Gleisblockade, welche die Anreise von Nazis am 1. Mai 2013 nach Frankfurt verhinderte. Hunderte Menschen saßen stundenlang auf den Schienen und wurden schließlich, teilweise unter Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken, zur Feststellung ihrer Identität von den Gleisen geräumt. Über 100 der Aktivist_innen weigerten sich sowohl das Verwarnungsgeld von 35€ als auch das im zweiten Schritt verhängte Bußgeld von 63,50€ zu bezahlen. Es ist und bleibt für die Aktivist_innen legitim und sogar ihre Pflicht, Nazis keinen Raum zu lassen, weder in Frankfurt noch anderenorts „Mit ihren Aufmärschen wollen Nazis für eine Volksgemeinschaft werben, in der Migrantinnen und Migranten, Andersdenkende, Homosexuelle und Linke und so auch ich, keinen Platz haben“ so die Betroffene am Montag den 22. September 2014 im Gerichtssaal. „Nazis stehen für Nationalismus, Gewalt und Rassismus – es ist mehr als legitim und bitter nötig sich gegen diese unsere Gesellschaft gefährdende, menschenverachtende Weltanschauung und –praxis zu wehren, in den Parlamenten und Gerichten und eben auch auf der Straße und auf den Gleisen!“ betont die Aktivistin und stellt damit klar, dass sie diesen Protest jeder Zeit wiederholen würde.

Doch auch diese zweite Verhandlung endete mit Einstellung. Die Richterin betont, sie entscheide unpolitisch und unabhängig von „rechts, links und ohne Ansehen der Person“, schloss aber damit, dass sie die Motivation der Betroffenen sehe und davon ausgehe, dass das Verfahren und die damit verbundene Anreise bereits Sanktion genug seien. Die Betroffene musste eigens für das Verfahren nach Potsdam reisen, da die Bundesstaatsanwaltschaft das Bußgeld verhängt hatte und das zuständige Amtsgericht in Potsdam seinen Sitz hat.

Unklar ist, was der Staat mit diesem Vorgehen und dem Zwang für die Aktivistin, für das Verfahren nach Potsdam zu reisen, bezweckt. Dennoch zeigten sich alle angereisten Aktivist_innen

nach dem Prozess zufrieden, denn die Einstellung des Verfahrens kann als Erfolg gewertet werden – die Blockierende wurde nicht bestraft: „Mein Dank gilt dem entsprechend allen Antifaschist_innen die Tag für Tag gegen Nazis aufstehen und dafür sorgen dass wir in einer Gesellschaft leben können, in der Vielfalt, Toleranz und ein friedliches Miteinander die Ordnung bestimmen“ schließt die Aktivistin ihre Prozesserklärung und weißt so erneut auf die politische Auslegung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens durch die Blockierer_innen hin.

 

 

Informationen zu den Blockaden, Prozessen und aktuelle News unter: http://plenum1mai.blogsport.de/

 

Das nächste Soliplenum findet am Freitag, 26.9., um 19 Uhr im Klapperfeld statt.