Am 14. Mai kam es beim Oberlandesgericht Düsseldorf zur Verlesung der Anklageschrift und der Präsentation erster „Beweismittel“. Es zeigte sich gleich zu Beginn, daß der Prozeß zu einer grotesken Farce wird, die das Ziel verfolgt, ganz allgemein antikapitalistische politische Aktivitäten zu kriminalisieren.
Özkan Güzel wird Verstoß gegen §129b vorgeworfen.
 §129b
 kriminalisiert die „Unterstützung einer ausländischen 
terroristischen Vereinigung“. Was eine terroristische 
Vereinigung ist, definiert die US-Regierung und in ihrem Schlepptau 
die Bundesregierung. Wer auf die entsprechende schwarze Liste kommt 
hängt von den — wechselnden — konkreten Interessen des 
Imperialismus ab. So wurden die Taliban, solange sie gegen die 
Russen kämpften, als „Freiheitskämpfer“ mit Waffen aufgepumpt, dann 
aber zu Terroristen, als die Freiheit Deutschlands am Hindukusch 
verteidigt wurde. 
 
Auch bei den 
aktuell Kinder kreuzigenden Takfiris in Syrien handelt es sich um 
Freiheitskämpfer, während die syrische Armee „ihr eigenes Volk mit 
Chemiewaffen bekämpft“. Die PKK war immer 
schon eine terroristische Organisation und Hamas und Hisbollah 
sowieso. Ganz aktuell handelt es sich beim „rechten Sektor“ in Kiew um
 „friedliche Demonstranten“ für mehr Demokratie, wohingegen neben 
jedem Wahllokal im Donbas ein Russe mit AK47
 stand um die Wähler zu terrorisieren. Kein Konstrukt ist absurd 
genug um es nicht in den gleichgeschalteten Medien zu propagieren, die
 Dreistigkeit der Lügen ist grenzenlos.
 
 Es bedarf im Prozeß 
gegen Genossen Özkan keinerlei Beweises für eine Straftat. Im Kern 
geht es um den Charakter des Nato-Bündnispartners Türkei. Es geht 
allein darum, die Türkei als demokratischen Musterstaat auszuweisen, 
jeden Widerstand gegen den faschistischen Staatsapparat als 
„terroristisch“ zu kriminalisieren. Mit aller Gewalt soll mit den 
Mitteln des Strafrechts durchgesetzt werden, daß die Türkei ein 
demokratischer Rechtsstaat ist und nicht ein Polizeistaat. 
 
 
Angeklagt sind im Prozeß alle demokratischen Revolutionäre, die im 
Namen von Freiheit, Demokratie und Sozialismus für den Sturz des 
faschistischen türkischen Regimes kämpfen. 
 
 Konsequent wird
 Özkan nicht vorgeworfen Bomben gelegt zu haben oder Mordanschläge 
geplant und ausgeführt zu haben, was man mit dem Begriff Terror ja 
eigentlich in Verbindung bringen würde.
 
Özkan wird allen Ernstes beschuldigt
 
- das Group Yorum Konzert mit organisiert zu haben; das Verteilen von Eintrittskarten
- das Verteilen der Zeitschrift Yürüyüs
- Sammeln von
 Geldern. Um es nicht falsch zu verstehen: Das Geld wurde nicht mit 
“Gewalt” gesammelt.. Es wurde auch nicht für “illegale” Zwecke Geld 
gesammelt. Özkan Güzel hat Spenden zur Solidarität mit dem 
„Duisburger Familien und Jugendverein“ gesammelt, dessen 
Gründungsmitglied er ist.
 — Besitz des Schlüssels zu den Räumen dieses Vereins
 — in Feriendörfer zu gehen, an demokratischen Aktionen teilzunehmen,
 bei diesen Aktionen Transparente zu tragen, Plakate zum Aktionsort
 zu bringen
Was davon ist laut Strafgesetzbuch strafbar ?
 
Als erste 
„Beweismittel“ wurden im Prozeß Briefe an Freunde von Özkan aus der 
aktuellen Untersuchungshaft verlesen, in denen er sich zu seinen 
antikapitalistischen politischen Positionen bekennt und von 
seiner Verhaftung berichtet. Nichts davon hat das geringste mit 
„Terrorismus“ zu tun, aber alles mit demokratischer legaler 
Politik– und Kulturarbeit. So schrieb Özkan z.B. aus der 
Isolationshaft (23 Stunden in einer 9-qm-Zelle; 1 Std. Hofgang): 
 „Ich bin kein Terrorist, sondern ein Revolutionär ! Ich habe 
gekämpft für kostenlose Bildung, gegen die Ausbeutung des 
Kapitalismus, gegen die NATO, gegen Armut 
und für die Volksherrschaft. Sie können mich einsperren, aber sie 
können nicht verhindern, daß wir mehr werden. In meiner Familie 
gibt es fast keinen, der noch nicht im Gefängnis war. Weil wir gegen 
den faschistischen Staat Türkei kämpfen werden wir festgenommen“.
 
 Das Konstrukt der Anklage behauptet einfach, er habe Gelder nicht für
 seinen Kulturverein gesammelt oder für das Konzert, sondern für die
 Partei DHKP-C und insbesondere für die 
Durchführung derer „terroristischen“ Aktivitäten. Daß es auch dem 
Gericht weniger um Özkan geht sondern vielmehr um die DHKP-C wurde überdeutlich, als der vorsitzende Richter eine dicke Mappe mit Dokumenten der DHKP-C
 verteilen ließ als „Beweismittel“. Es soll „bewiesen“ werden, daß 
die Partei die „demokratische“ Verfassung der Türkei gewaltsam 
umstürzen will mittels „Terror“, daß sie also gewaltsam der 
Bevölkerung ihren Willen aufzuzwingen versucht. Das ist die 
eigentliche Anklage.
 
 Wenn erstmal klar ist, daß es sich bei der DHKP-C
 um ein solches teuflisches Monster handelt, kann jede Form von 
Kontakt zu ihr leicht kriminalisiert werden, dann glaubt man auch 
gegen das Abhalten von Konzerten vorgehen zu können oder gegen jede 
Form von Protest gegen das Regime in der Türkei.
 
 Mit dem 
Genossen Özkan glaubt man leichtes Spiel zu haben, denn er hat aus 
seiner politischen Einstellung nie ein Hehl gemacht, er bekennt sich
 als Revolutionär kompromisslos zum Kampf gegen das 
faschistische Regime in der Türkei, zum Kampf gegen Rassismus, 
Ausbeutung und Unterdrückung. Der Faschismus in der Türkei wendet 
gegen nahezu alle Festgenommenen Folter an. Dagegen hat sich über die 
Jahre hinweg die Haltung etabliert, die Aussage zu verweigern und in
 den Hungerstreik zu treten. Obwohl Özkan als Folge eines solchen 
Todesfastens am Wernicke Korsakoff Syndrom leidet, hat er sich 
seinem Land und seinen Bürgern nicht entfremdet. Er setzt auch im 
Ausland energisch seinen Kampf für die türkischen MigrantInnen fort. 
 
 Als weitere „Beweismittel“ sollen in der nächsten Woche die Ergebnisse der Überwachung Özkans präsentiert werden.
Dieser Prozeß geht uns alle an. Wenn schon das Verteilen von Flugblättern und Organisieren von linken Konzerten verfolgt wird, als sei es ein Schwerverbrechen, dann ist das ein konkreter Angriff auf die wenigen Rechte, die uns noch eingeräumt werden zum Protestieren.
Kommt zum Prozess. Solidarisiert euch mit unserem türkischen Genossen !
 
 Fortsetzung ist am
 
 21.5. 9.30 Uhr
Oberlandesgericht Düsseldorf
 Kapellweg 36
 40474 Düsseldorf
