Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Erster Bürgermeister Neideck,
die Polizeibehörde Freiburg hat elf Wagen der Gruppe Sand im Getriebe 
(SiG) mit Verfügung vom 14.04.2014 räumen und beschlagnahmen lassen. 
Bereits am 08.04.2014 hat die Polizeibehörde in einer Mitteilung manche 
der von der späteren Verfügung Betroffenen sowie weitere Besitzer von 
Fahrzeugen aufgefordert, einen Parkplatz an der Ensisheimer Straße zu 
verlassen.
Dieser Aufforderung kamen damals alle mit ihren Fahrzeugen an der Ensisheimer Straße stehenden Personen nach. In der Räumungs- und Beschlagnahmeverfügung vom 14.04.2014 referenziert die Polizeibehörde auf die Mitteilung vom 08.04.2014.
	Weiterhin wurde in der Verfügung ausführlich dargelegt, wo sich die 
einzelnen Betroffenen mit ihren Fahrzeugen in den vergangenen zwei 
Jahren aufgehalten haben.
	Aus diesem Grund bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
	1. Wie ordnet die Stadtverwaltung die Mitteilung vom 08.04.2014 rechtlich ein?
	Welcher Handlungsform hat sich die Verwaltung vorliegend bedient?
	An wie viele Personen bzw. Fahrzeuge wurde die Mitteilung verteilt?
	2. Hat die Stadtverwaltung auch gegen weitere Fahrzeuge die potentiell 
am 14.04.2014 in der Oberrieder Straße hätten stehen können, eine 
Verfügung vorbereitet? Wenn ja, gegen wie viele? Werden die Betroffenen 
informiert? Wenn nein, warum nicht?
	3. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden Aufzeichnungen über die 
Aufenthaltsorte von den betroffenen Fahrzeugen gemacht? Wer macht diese 
Aufzeichnungen?
	4. Über wie viele weitere Fahrzeuge bzw. in Wagen lebende Personen 
sammelt die Stadtverwaltung oder andere Behörden mit denen Austausch 
besteht Daten zu Aufenthaltsorten? Werden weitere Daten der Betroffenen 
erhoben? Werden die Betroffenen informiert? Wenn nein, warum nicht?
	Wir danken Ihnen für die Beantwortung unserer Fragen!
