Achter Verhandlungstag vor dem Jugendschöffengericht gegen einen 22-Jährigen wegen des Moschee-Anschlags im Jahr 2010.
																	
								RHEINFELDEN. Das Verfahren 
gegen einen 22-jährigen Kaufmann, dem mehrere rechtsextrem motivierte 
Straftaten, darunter ein Anschlag auf die Moschee in Rheinfelden, zur 
Last gelegt werden, ging auch am achten Verhandlungstag nicht zuende. 
Mehrere Zeugen sind nicht erschienen. Den Antrag der Verteidigerin, das 
Verfahren abzubrechen, hat das Jugendschöffengericht abgelehnt.
Nachdem sechs Mitangeklagte wegen der Beteiligung an einer 
Massenschlägerei am 26. Februar 2011 in Herten bereits freigesprochen 
wurden, steht zu erwarten, dass der 22-Jährige hinsichtlich dieses 
Vorwurfs ebenfalls freigesprochen wird. Somit bleibt als Hauptvorwurf 
ein Anschlag auf die Alperenler-Moschee. Ein zweiter Anschlag, der 
ebenfalls dem 22-Jährigen zur Last gelegt wird, wurde auf Antrag der 
Verteidigerin bereits aus formalen Gründen von dem Verfahren 
ausgeklammert und soll später verhandelt werden. Beide Anschläge 
ereigneten sich im Jahr 2010. Wegen der langen Verfahrensdauer haben 
viele Zeugen keine konkrete Erinnerung mehr an die damaligen Vorgänge. 
Dass sich das Verfahren so lange hinzog, hat mehrere Gründe. Die 
Staatsanwaltschaft hat bereits am 21. Januar 2011 Anklage erhoben, doch 
weil dem Gericht bekannt war, dass noch weitere Dinge anhängig sind, 
wartete es erst einmal ab. Später war es dann schwierig, Termine zu 
finden, an denen alle sechs Verteidiger Zeit hatten, zumal Nicole 
Schneiders, die Anwältin des 22-Jährigen, jede Woche zwei bis drei Tage 
in München weilt, wo sie als Verteidigerin im Prozess um den 
Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) tätig ist.
				
				
Zwei von sechs Zeugen waren gestern nicht erschienen, ein weiterer 
erlitt im Gericht einen Schwächeanfall und wurde vom Rettungsdienst ins 
Krankenhaus gebracht. Deshalb wurde ein weiterer Verhandlungstermin 
nötig, der nun am 22. Mai stattfinden soll. Ein Kriminalbeamter 
berichtete gestern, eine Vertrauensperson habe mitgeteilt, der 
Angeklagte sei mit einem roten englischen BMW zur Moschee gefahren als 
der Anschlag verübt wurde. Die Reifen seien dann abmontiert und an einem
 Feldweg bei Minseln abgelegt worden. Die dort gefundenen Reifen passten
 jedoch nicht zur der an der Moschee gesicherten Spur. Das taten aber 
die Reifen, die an dem rotem BMW angebracht waren. Die Verteidigerin 
meinte aber, es gebe keine Hinweise, dass der Angeklagte den BMW je 
gefahren habe. Bei zahlreichen Verkehrsverstößen, bei denen er erwischt 
wurde, hatte er andere Autos benutzt. Die weiteren Vernehmungen ergaben 
keine neuen Erkenntnisse.
