Sachsen: Keine Brieffreundschaft mit dem „Verfassungsschutz“!

VS

Aus aktuellem Anlass weisen Antirepressions-Initiativen aus Leipzig und Umgebung auf Folgendes hin:

Politisch aktive Menschen stehen unter Beobachtung von Behörden. Zu diesen Behörden zählen die “Verfassungsschutz”-Ämter, zu deren Art von Beobachtung unter anderem das Belauschen von Telefonaten und das Mitlesen von Post – der analogen wie der digitalen – gehört. Hier handelt es sich im Behördenjargon um so genannte “G10-Maßnahmen”. Sie heißen so, weil sie das im Grundgesetz-Artikel 10 verankerte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis einschränken, manchmal über Monate oder Jahre hinweg.

 

Im Regelfall müssen Betroffene bereits kurz nach dem Ende der Maßnahme schriftlich durch eine “Mitteilung über eine Beschränkungsmaßnahme” informiert werden. In etlichen Ausnahmen von der Regel erfolgt die Information aber erst viele Jahre später. So oder so: Wer einen G10-Brief von einer “Verfassungsschutz”-Behörde erhält, sollte weder in Panik geraten, noch ihn auf die leichte Schulter nehmen.

Richtig ist es, sich möglichst zeitnah an eine Antirepressions-Gruppe zu wenden. In Leipzig sind das:


Ermittlungsausschuss (EA)

  • ea (minus) leipzig (at) gmx (punkt) net
  • Sprechzeiten: jeden Freitag, 17.30–18.30 Uhr im LinXXnet

Rote Hilfe Leipzig

  • leipzig (at) rote (minus) hilfe (punkt) de

Weitere, auch verschlüsselte Kontaktmöglichkeiten findet ihr auf der gemeinsamen Website von EA und RH Leipzig.

Bitte macht diesen Text euren GenossInnen bekannt, auch wenn ihr selbst (noch) keinen VS-Brief bekommen habt. Das beste Mittel, Überwachung ins Leere laufen zu lassen, ist und bleibt:

  • Am Telefon nicht über politische Strukturen und Aktionen reden!
  • Datenverkehr verschlüsseln!
  • Absprachen face-to-face!