Am 25. Februar stand ein Nazigegner in Göppingen vor Gericht, nachdem er einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen á 50€ widersprochen hatte. Vorgeworfen wurde dem 52-Jährigen das „Führen von Waffen“ am 12. Oktober 2013 während der Proteste gegen die Nazidemonstration.
Was war passiert?
 Der
 Angeklagte wurde mit mehr als 200 weiteren AntifaschistInnen vor dem 
„Alten Kasten“ auf der Schloßstraße eingekesselt und über fünf Stunden 
festgehalten. Beim Verlassen des Kessels wurde er erkennungsdienstlich 
behandelt und durchsucht. Anschließend erhielt er einen Platzverweis. 
Während der Durchsuchung wurde ein Taschenmesser gefunden, dass dem 
Beschuldigten als „Brotzeitmesser“ diente. Vor Gericht gab der 
Angeklagte an, dass er vor der Fahrt nach Göppingen noch einen 
„Schraubenzieher und eine Zange aus dem Rucksack“ getan habe, aber das 
Messer übersah.
Polizeimaßnahmen rechtswidrig?
 Der 
Anwalt des Angeklagten stellte vor Gericht die Rechtmäßigkeit der 
Durchsuchungen in Frage. Weder habe es keinen richterlichen 
Durchsuchungsbeschluss gegeben, noch wurde die Demonstration von Seiten 
der Polizei aufgelöst. Weiterhin lag kein ausreichender Anfangsverdacht 
gegen seinen Mandanten vor. Die Richterin befragte den Leiter der 
Ermittlungsgruppe. Dieser konnte keine Angaben über die Rechtmäßigkeit 
der Durchsuchungen machen, gab aber zu Protokoll, dass „Durchsuchungen 
im Interesse der Demonstranten sind, damit diese da schnell rauskommen“.
Ein weiterer Zeuge bestätigte vor Gericht, dass die Demonstration von den Beamten nicht aufgelöst und die eingekesselten Personen nicht über ihre Rechte belehrt wurden.
Abschließend stellte die Richterin die Frage in den Raum, „ob man sich dem Beweisverwertungsverbot anschließen müsste“.
Verfahren eingestellt
 Aufgrund
 der rechtlich fragwürdigen Konstellation wurde das Verfahren gegen die 
Zahlung einer Auflage von 1500€ in die Staatskasse eingestellt.
Auch von Repression betroffen?
Solltet
 ihr in Zusammenhang mit den Protesten gegen die Nazidemonstration auch 
von Repression betroffen sein, dann meldet euch unter der E-Mail-Adresse
 nazisstoppen@gmail.com oder bei der Roten Hilfe in eurer Nähe.
 Um 
den zahlreichen Repressionsfällen gerecht zu werden, wird es demnächst 
„Betroffenen-Treffen“ des Bündnisses NAZIS STOPPEN in Zusammenarbeit mit
 dem AK Kesselklage, dem Bündnis für Versammlungsfreiheit und der Roten 
Hilfe geben.
 Die Termine werden in Kürze bekanntgegeben.
Antifaschismus ist notwendig.
  
Solidarität ist eine Waffe!

