OURY JALLOH IST ÜBERALL // Gegen staatlichen Rassismus!
 Rassistisch motivierte Morde und Folter – in Deutschland keine Seltenheit
 Wie ist es möglich, dass ein Mensch in einer Gefängniszelle im 
sogenannten „Sicherheitsgewahrsam“ verbrennt und die Todesumstände seit 
bald 2 Jahren ungeklärt bleiben? Die offenen Fragen zu dem Todesfall 
Oury Jallohs sind zahlreich und erschreckend.
Die Polizei, „dein Freund und Helfer“, würde niemals ungestraft foltern und morden – glaubt man, wenn man nicht so genau hinschaut. Zahlreiche Fälle, z.B. die von Christy Schwundeck, Maryama Sarr, Halim Dener, Zdravko Nikolov Dimitrov, Dominique Kouamadio und viele viele mehr belegen das Gegenteil. Bundesweit steht die Justiz oftmals ratlos daneben, kann, darf oder will den Polizeiapparat und jene Beamte nicht zur Rechenschaft ziehen
7. Januar 2005:
 Oury Jalloh – das war Mord!
 
 Ein besonders brisanter Fall ist der, des Oury Jalloh, der am 
07.01.2005 in Dessau verhaftet wird, nachdem er stark alkoholisiert zwei
 Passantinnen fragt, ob er ihr Handy benutzen könne. Diese fühlten sich 
belästigt und rufen die Polizei.
 
 Durch Hand- und 
Fußfesseln fixiert verbrennt Oury einen Tag später in seiner Zelle in 
einer Polizeiwache in Dessau. Absurde Selbstmordtheorien über ein 
Feuerzeug in seiner Hosentasche und das mutwillige Entflammen der 
feuerfesten Matratze, auf der er gefesselt war, wurden zum Gegenstand 
der staatsanwaltlichen Ermittlungen, die Polizeibeamte zunächst wegen 
unterlassener Hilfeleistung vor Gericht brachten. Fremdverschulden wurde
 kategorisch ausgeschlossen. Ein Brandgutachten einer 
Oury-Jalloh-Solidaritätsin itiative
 ergab kürzlich, dass angenommen werden muss, dass einige Liter 
Brandbeschleuniger benutzt wurden, um Oury Jalloh lebendig zu 
verbrennen.
 
 Auszug aus der Pressemitteilung der Gedenkinitiative Oury Jallohs:
 Generalbundesanwalt beanstandet die rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung 
durch das Magdeburger Landgericht und spricht sich für die Aufhebung des
 Urteils im Verfahren gegen Andreas Schubert aus.
 Vor gut einem 
Jahr, am 13. Dezember 2012, hatte die 1. Große Strafkammer des 
Landgerichts Magdeburg den angeklagten Dienstgruppenleiter Andreas 
Schubert im Fall Oury Jalloh wegen fahrlässiger Tötung schuldig 
gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 10.800 
€, weil Schubert es unterlassen hatte, den vorgeschriebenen 
Richtervorbehalt bezüglich der Legitimation und der Dauer der 
Ingewahrsamnahme von Oury Jalloh einzuholen. Obwohl der Richtervorbehalt
 bei längerer Ingewahrsamnahme zwingend vorgeschrieben ist, wertete die 
Strafkammer Magdeburg den Rechtsbruch des damaligen Dienstgruppenleiters
 als einen “vorsatzausschliessenden Tatumstandsirrtum” und milderte auf 
diese Weise das Strafmaß des Angeklagten erheblich.
 Sowohl 
Nebenklagevertretung als auch die Dessauer Staatsanwalt hatten in ihren 
Revisionsbegründungen ausführlich dargelegt, dass in diesem Fall nicht 
von einer Fahrlässigkeit des Andreas Schubert auszugehen ist. Vielmehr 
hätte das Landgericht Magdeburg zu dem Schluss kommen müssen, Schubert 
wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge schuldig zu sprechen.
 
 Trotz dieser neuen Erkenntnisse lehnt es Oberstaatsanwalt Christian 
Preissner ab, Abbrandversuche mit und ohne Brandbeschleuniger zur 
Rekonstruktion des Falles vorzunehmen. Offensichtlich: Die Würde des 
Menschen ist unantastbar – solange sie nicht am Bild „deines Freundes 
und Helfers“ kratzt.
 
 Am selben Tag wie Oury Jalloh in 
Dessau stirbt auch Laye Condé an der Zwangsverabreichung von Brechmittel
 durch die Polizei in Bremen zehn Tage zuvor.
Mahnwache | 07. Januar | 17.30 Uhr | Konstanz Marktstätte

